Nach dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz (§ 10 Abs. 1) dürfen Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Die zusätzliche Öffnungszeit darf sechs zusammenhängende Stunden in der Zeit von 11:00 Uhr bis 20:00 Uhr nicht überschreiten.
04.10.2020
12 - 18 Uhr
folgt ...
folgt ...
folgt ...