Nach dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz (§ 10 Abs. 1) dürfen Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Die zusätzliche Öffnungszeit darf sechs zusammenhängende Stunden in der Zeit von 11:00 Uhr bis 20:00 Uhr nicht überschreiten.
Aufgrund eines Urteils vom 30.09.2016 (Az: 3 EN 754/16) vom Thüringer Oberverwaltungsgerichts wurden, bis auf den 2. Advent, alle verkaufsoffenen Sonntage in Erfurt verboten.
Von Seiten der Stadt Erfurt wurden laut Amtsblatt vom 15. März 2019 die nachfolgenden Sonntage als verkaufsoffen für die Innenstadt genehmigt:
14.04.2019
16.06.2019
29.09.2019
08.12.2019
Jeweils in der Zeit von 12 bis 18 Uhr
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